Welche Voraussetzungen müssen für eine stationäre Hospizversorgung erfüllt sein?
Die stationäre Versorgung im Hospiz ist notwendig, wenn eine Erkrankung vorliegt,
- die progredient (voranschreitend) verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
- bei der eine Krankenhausbehandlung im Sinne des §39 SGB V nicht erforderlich ist
- die ambulante Versorgung in ihrer Art und ihrem Umfang im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht oder deren Möglichkeiten übersteigt
Vom behandelnden Arzt muss zunächst die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung attestiert werden. Laden Sie hier die Bescheinigung für die stationäre Hospizversorgung herunter
Wer übernimmt die Kosten der stationären Hospizversorgung?
Nach Genehmigung der palliativen Hospizversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse, werden auch die Kosten des Aufenthalts durch die Kranken- und Pflegekasse getragen.
Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt in unserem Hospiz haben, beraten wir Sie gerne in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch.